Kontrollfahrt
Für alle ausländischen Führerausweise muss eine Kontrollfahrt gemacht werden, ausgeschlossen davon sind nur die Inhaber von Führerausweisen aus den EU, EFTA Staaten, Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (jedoch nur Kategorien A1 und B), Tunesien und USA.
Der ausländische Führerausweis ist in der Schweiz genau 1 Jahr ab dem Einreisedatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der ausländische Ausweis nicht mehr zugelassen. Wer danach noch ein Fahrzeug lenken will muss die gesamte Ausbildung, samt dem Nothilfekurs, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht und der praktischen Prüfung absolvieren. In diesem ersten Jahr also sollte die Kontrollfahrt stattfinden.
Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden, bei negativem Prüfungsergebnis muss der Lenker die gesamte Prüfung absolvieren, wie oben schon aufgeführt.
je Lektionen à 45 min:
CHF 90.-
Termine: